Folgendes darf nicht gelagert werden: Juwelen, Pelz, Kunstobjekte, Sammlerstücke oder sonstige unersetzliche Objekte sowie Gegenstände mit ideellem oder speziellem Wert, Bargeld, Wertpapiere, Aktien oder Anteile Nahrungsmittel oder verderbliche Waren, außer wenn diese derartig sicher verpackt sind, dass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen oder dass diese eine anderweitige Belästigung darstellen, Lebewesen egal welcher Art, brennbare oder entzündliche Stoffe/Flüssigkeiten wie z.B. Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, etc., unter Druck stehende Gase, unabhängig von deren Lagerung, verbotene oder gesetzwidrig in Besitz befindliche Waffen, Sprengstoffe, Munition (es sei denn gem. Gesetz gelagert), Feuerwerkskörper, Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe und sonstige wassergefährdende Stoffe, Giftmüll, Asbest oder sonstige, potentiell gefährliche Materialien, Müll oder sonstiges Abfallmaterial, einschließlich tierischer oder toxischer/gefährlicher Abfälle, jegliche toxische, entflammbare oder gefährlichen Substanzen oder Präparate, die in jedweder gesetzlichen oder lokalen Verordnung als solche klassifiziert sind oder entsprechende Warnzeichen nach dem global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS-Piktogramme) auf der Verpackung enthalten, alles was Rauch oder Geruch absondert, Düngemittel, jegliche verbotene Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände, Materialien, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen können, jede Art von Akkumulatoren oder Gegenstände, die solche beinhalten, insbesondere Fahrzeuge, wie z. B. E-Bikes oder E-Scooter