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Fragen rund ums Thema Lagerbox mieten? – Beantworten wir gern!

In unseren FAQs finden Sie Antworten auf häufig gestellten Fragen rund ums Thema Lagerraum mieten, Selfstorage und Serviceleistungen von Selbstlagerbox.

Das Lagerkonzept bei Selbstlagerbox ist denkbar einfach: Sie wählen die Lagerbox aus, die zu Ihren Bedürfnissen passt und schließen online oder in unserer Filiale einen Mietvertrag ab. Sie erhalten einen Transponder, mit dem Sie rund um die Uhr Zugang zu Ihrem Lagerraum haben. Hub- und Rollwagen stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung. Einmalig dürfen Sie einen Transporter für 4 Stunden inklusive 50 Freikilometer kostenfrei nutzen und weiteres Equipment können Sie bequem in unseren Filialen kaufen.

Grundsätzlich sind Sie als Mieter für das Ein- und Auslagern selbst verantwortlich. Bei allen damit verbunden To-Dos unterstützt Sie unser Team gerne: Wir helfen Ihnen beim Anmieten eines Transporters oder beim Bestellen eines Umzugsunternehmens. Und selbstverständlich steht Ihnen beim Bezug einer neuen Lagerbox unserer Selbstlagerbox-Transporter für bis zu 4 Stunden kostenlos zur Verfügung. Hilfsmittel und Utensilien wie Paketbänder oder Umzugskisten erhalten Sie vor Ort in unseren Filialen.

Unsere Lagerboxen sind ohne zusätzliche Kosten mit 1.000 € versichert. Die Versicherungssumme kann gegen eine Gebühr auf maximal 25.000 € erhöht werden. Unser Versicherungspartner ist die Signal Iduna. Zusätzlich bieten einige Hausratversicherungen einen Schutz bei Außenlagern an.

Die meisten Kunden benötigen weniger Platz, als anfangs vermutet. Als Faustregel für Privatnutzer gilt: Sie benötigen ca. 12,5% Ihrer Wohnungsgröße als Lagerfläche. Unser digitaler Boxenrechner gibt detaillierten Aufschluss zum tatsächlichen Platzbedarf – oder Sie lassen sich einfach von unserem Team vor Ort beraten.

Ganz einfach: Effiziente Raumnutzung geht über die Grundfläche hinaus. Mit unseren in der Regel 3 Meter hohen Decken entspricht 1 Quadratmeter Lagerfläche einem Lagervolumen von 3 Kubikmetern. So können Sie Kartons, Möbel und sonstiges problemlos übereinanderstapeln. Mit praktischen Regalsysteme, behalten damit noch besseren Überblick und schützen die Flächen Ihres Lagerguts vor Kratzern und anderen Schäden.

Eine Vergrößerung der Lagerbox ist in der Regel sofort realisierbar. Wenn Sie einen kleineren Lagerraum benötigen, dann ist das nach den ersten 4 Wochen möglich. Bitte sprechen Sie unser Team auf die Verfügbarkeit eines kleineren oder größeren Lagerraums an.

Im Mietpreis ist die gebuchte Lagerfläche inklusive aller Nebenkosten enthalten. Ebenfalls enthalten ist die Lagergutversicherung für Schäden bis 1.000 €, die Standard-Zugangssicherung, Videoüberwachung, Einbruchmeldeanlage sowie eine Brandmeldeanlage.

Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Dinge stehen bei uns an erster Stelle. Deshalb haben zunächst nur Sie allein Zugang zu Ihren Lagerräumen. Auf Wunsch können Sie weitere Personen zum Zugang berechtigen. Dazu können Sie in Ihrem Mietvertrag weitere Personen vermerken oder eine Zugangsvollmacht ausfüllen. Unser Team hilft Ihnen gerne damit weiter.

Ja, unsere Lagerräume sind gut belüftet und beheizt. Damit halten wir die Raumtemperaturen auf einem relativ konstanten Niveau und schützen damit die eingelagerten Gegenstände vor Schäden.

Zum Vertragsabschluss benötigen wir lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass, die erste Monatsmiete sowie 10 Euro Kaution für Ihren Transponder.

Bei Selbstlagerbox können Sie in bar, mit EC- oder Kreditkarte oder per PayPal bezahlen. Folgemieten werden per Einzugsermächtigung gezahlt.

Unsere Monatsverträge haben eine Kündigungsfrist von 14 Tagen bis zum Ablauf der ersten Mietperiode.

Mit Ihrem persönlichen Transponder haben Sie Zugang zu unseren Lagerräumen von 6-22 Uhr. Die Büroöffnungszeiten variieren von Standort zu Standort.

Folgendes darf nicht gelagert werden: Juwelen, Pelz, Kunstobjekte, Sammlerstücke oder sonstige unersetzliche Objekte sowie Gegenstände mit ideellem oder speziellem Wert, Bargeld, Wertpapiere, Aktien oder Anteile Nahrungsmittel oder verderbliche Waren, außer wenn diese derartig sicher verpackt sind, dass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen oder dass diese eine anderweitige Belästigung darstellen, Lebewesen egal welcher Art, brennbare oder entzündliche Stoffe/Flüssigkeiten wie z.B. Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, etc., unter Druck stehende Gase, unabhängig von deren Lagerung, verbotene oder gesetzwidrig in Besitz befindliche Waffen, Sprengstoffe, Munition (es sei denn gem. Gesetz gelagert), Feuerwerkskörper, Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe und sonstige wassergefährdende Stoffe, Giftmüll, Asbest oder sonstige, potentiell gefährliche Materialien, Müll oder sonstiges Abfallmaterial, einschließlich tierischer oder toxischer/gefährlicher Abfälle, jegliche toxische, entflammbare oder gefährlichen Substanzen oder Präparate, die in jedweder gesetzlichen oder lokalen Verordnung als solche klassifiziert sind oder entsprechende Warnzeichen nach dem global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS-Piktogramme) auf der Verpackung enthalten, alles was Rauch oder Geruch absondert, Düngemittel, jegliche verbotene Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände, Materialien, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen können, jede Art von Akkumulatoren oder Gegenstände, die solche beinhalten, insbesondere Fahrzeuge, wie z. B. E-Bikes oder E-Scooter